Mitbestimmungsrechte bei KI im Detail
Vertiefte Analyse der Mitbestimmungstatbestaende bei konkreten KI-Anwendungen: Von der Zeiterfassung bis zum Recruiting.
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🔄 Kurzer Rueckblick: In Lektion 2 hast du die Rechtsgrundlagen-Landkarte kennengelernt: §87, §90, §92, §95, §99, §111. Jetzt wenden wir diese Paragraphen auf konkrete KI-Systeme an.
In der Praxis ist die Frage nicht “Greift §87?” — sondern “Welche Nummern des §87 greifen alle gleichzeitig?” KI-Systeme sind Multifunktionstool: Ein System, mehrere Mitbestimmungstatbestaende.
Die Mitbestimmungs-Matrix
Fuer jedes KI-System kannst du eine Matrix erstellen: Welche Tatbestaende sind betroffen?
| KI-System | §87 Nr. 1 | §87 Nr. 2 | §87 Nr. 6 | §87 Nr. 10/11 | §94 | §95 | §99 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Recruiting-KI | — | — | ✓ | — | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schichtplanung | ✓ | ✓ | ✓ | — | — | — | — |
| Chatbot (intern) | ✓ | — | ✓ | — | — | — | — |
| Performance-KI | — | — | ✓ | ✓ | — | — | — |
| KI-Zeiterfassung | — | ✓ | ✓ | — | — | — | — |
| Copilot/KI-Assistent | ✓ | — | ✓ | — | — | — | — |
§87 Nr. 6 im Detail: Objektive Eignung
Das BAG-Kriterium “objektive Eignung” ist der Schluesselbegriff. Es bedeutet:
Geeignet = Mitbestimmung. Nicht “verwendet”, nicht “beabsichtigt” — allein die technische Moeglichkeit genuegt.
Drei Ebenen der Ueberwachungseignung:
| Ebene | Beispiel | §87 Nr. 6? |
|---|---|---|
| Direkte Ueberwachung | System misst Produktivitaet | Eindeutig ja |
| Indirekte Ueberwachung | Metadaten (Login-Zeiten, Bearbeitungsdauer) | Ja — Metadaten genuegen |
| Potenzielle Ueberwachung | System koennte Daten erheben, tut es aber (noch) nicht | Ja — objektive Eignung |
✅ Quick Check: Ein Unternehmen fuehrt ein KI-Tool ein, das E-Mails automatisch priorisiert und sortiert. Es speichert keine Mitarbeiterdaten — aber es weiss, wann welcher Mitarbeiter welche E-Mail oeffnet. §87 Nr. 6?
Praxis-Fall: Microsoft 365 Copilot
Microsoft 365 Copilot ist ein gutes Beispiel fuer die Kumulation von Mitbestimmungstatbestaenden:
§87 Nr. 1 (Ordnung des Betriebs): Neue Regeln noetig — welche Copilot-Funktionen duerfen Mitarbeiter nutzen? Welche Daten duerfen eingegeben werden?
§87 Nr. 6 (Technische Ueberwachung): Copilot kann Produktivitaetsdaten generieren: Wer nutzt es wie oft? Welche Zusammenfassungen werden erstellt? Wie viele Meetings wurden zusammengefasst?
§90 (Unterrichtung + Beratung): Neue technische Anlage — der Betriebsrat muss vor der Einfuehrung informiert und beraten werden.
Ergebnis: Mindestens drei Mitbestimmungstatbestaende. Ohne Betriebsvereinbarung ist der Einsatz mitbestimmungswidrig.
Zeitliche Abfolge der Beteiligung
Die Mitbestimmung folgt einer zeitlichen Logik:
| Phase | Recht | Paragraph | Was passiert |
|---|---|---|---|
| Planung | Unterrichtung + Beratung | §90 | BR erfaehrt von KI-Planung, kann beraten |
| Evaluierung | Information | §80 Abs. 2 | BR fordert Informationen zum System an |
| Sachverstaendiger | Hinzuziehung | §80 Abs. 3 | BR laesst System extern bewerten |
| Verhandlung | Mitbestimmung | §87 | BVA verhandeln, Einigungsstelle ggf. |
| Einfuehrung | Zustimmung | §87, §99 | System darf nur mit Zustimmung live gehen |
| Betrieb | Ueberwachung | §80 Abs. 1 | BR prueft Einhaltung der BVA |
| Aenderung | Erneute Mitbestimmung | §87 | Bei Updates oder Zweckaenderung |
Wann greift §111 (Betriebsaenderung)?
§111 greift bei grundlegenden Aenderungen. Bei KI typischerweise:
- Ganze Abteilung wird durch KI ersetzt (z.B. Call-Center → Chatbot)
- Grundlegende Aenderung der Arbeitsorganisation in einem Bereich mit 20+ Mitarbeitern
- Stellenabbau als direkte Folge der KI-Einfuehrung
Die Schwelle ist hoch — nicht jede KI-Einfuehrung ist eine Betriebsaenderung. Aber wenn sie es ist, braucht es: Interessenausgleich + Sozialplan.
Haeufige Streitpunkte
Streit 1: “Das ist keine Ueberwachung” — Der Arbeitgeber bestreitet die objektive Eignung. Loesung: Sachverstaendiger (§80 Abs. 3) klaert technische Moeglichkeiten.
Streit 2: “Der Betriebsrat blockiert” — Der Arbeitgeber fuehlt sich ausgebremst. Loesung: Fruehe Einbindung (§90) und klarer Zeitplan in der BVA-Verhandlung.
Streit 3: “Ist das ein Update oder eine neue Einfuehrung?” — Modell-Updates koennen neue Mitbestimmungspflichten ausloesen. Loesung: BVA regelt, welche Aenderungen erneute Mitbestimmung erfordern.
Key Takeaways
- §87 Nr. 6 greift bei objektiver Eignung — nicht bei Absicht oder tatsaechlicher Nutzung
- Ein KI-System loest typischerweise 2-4 Mitbestimmungstatbestaende gleichzeitig aus
- Microsoft 365 Copilot allein beruehrt mindestens §87 Nr. 1, Nr. 6 und §90
- Zeitliche Abfolge: Planung (§90) → Sachverstaendiger (§80 Abs. 3) → Verhandlung (§87) → Einfuehrung
- Modell-Updates koennen erneute Mitbestimmung ausloesen — die BVA sollte das regeln
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