KI fuer Steuerberater
KI-Kurs fuer Steuerberater: Mandantenkommunikation, Buchhaltung, Steuererklaerungen und Kanzleimanagement mit KI optimieren.
Das lernst du
- Explain wie KI die taegliche Arbeit in einer Steuerkanzlei veraendert
- Apply KI-Tools fuer Mandantenschreiben, Steuererklaerungen und Buchhaltung
- Analyze Steuerrecht-Aenderungen und BMF-Schreiben mit KI-Unterstuetzung
- Evaluate KI-generierte Steuertexte auf fachliche Korrektheit
- Design einen KI-Workflow fuer Betriebspruefungen und Einspruchsverfahren
- Create eine KI-Strategie fuer die eigene Kanzlei
Kursinhalt
Steuerberater verbringen schaetzungsweise 40-60% ihrer Arbeitszeit mit Texten: Mandantenschreiben, Steuererklaerungen, Einsprueche, Gutachten, Buchhaltungsauswertungen. Bei einer mittleren Zeitgebuehr von 115 EUR/Std. (StBVV ab 07/2025) ist jede gesparte Stunde bares Geld.
Dieser Kurs zeigt, wie KI die Textarbeit in der Steuerkanzlei transformiert — von der Mandantenkommunikation ueber Steuererklaerungen bis zur Betriebspruefung. Praxisnah, datenschutzkonform und mit konkreten Workflows fuer den Kanzleialltag.
Fuer wen: Steuerberater, Steuerfachangestellte, Kanzleileiter und Mitarbeitende in Steuerkanzleien.
Voraussetzungen: Keine KI-Vorkenntnisse noetig. Grundlegende Kenntnisse im Steuerrecht werden vorausgesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich KI-Vorkenntnisse?
Nein. Der Kurs startet bei null und zeigt Schritt fuer Schritt, wie Sie KI in Ihrer Kanzlei einsetzen — von Mandantenschreiben bis zur Betriebspruefung.
Funktioniert das mit meiner Kanzleisoftware (DATEV, Addison, Agenda)?
Die KI-Workflows sind softwareunabhaengig — Sie koennen sie neben jeder Kanzleisoftware nutzen. Einige DATEV-spezifische Tipps sind enthalten.
Ist die KI-Nutzung berufsrechtlich unbedenklich?
Der Kurs behandelt Datenschutz und Berufsrecht ausfuehrlich. Grundregel: KI formuliert, der Steuerberater prueft und verantwortet. Die Verschwiegenheitspflicht (§57 StBerG) gilt unveraendert.
Kann ich die Kurskosten als Fortbildung absetzen?
Ja — als Steuerberater sind Fortbildungskosten Betriebsausgaben. Der Kurs ist als berufliche Weiterbildung steuerlich absetzbar.