Das Risikoklassen-System des EU AI Act
Verstehe die vier Risikoklassen im Detail: Abgrenzungskriterien, Grauzonen und die Rolle des Verwendungszwecks.
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Die vier Risikoklassen sind das Rueckgrat des EU AI Act. In dieser Lektion schauen wir genauer hin: Wo sind die Grenzen, wo die Grauzonen, und wie funktioniert die Einstufung in der Praxis?
Die vier Klassen im Detail
Unannehmbar (Art. 5) — Verboten seit Februar 2025
Sieben konkrete Verbote. Kein Ermessensspielraum:
| Verbot | Kern | Beispiel |
|---|---|---|
| Social Scoring | Bewertung durch Behoerden | China-Style Sozialkreditsystem |
| Manipulative KI | Unterschwellige Beeinflussung | Dark Patterns mit KI-Personalisierung |
| Ausnutzung von Schwaechen | Alter, Behinderung, wirtschaftliche Lage | KI-Werbung, die Spielsucht ausnutzt |
| Biometrische Kategorisierung | Rueckschluss auf geschuetzte Merkmale | Rasse/Religion aus Gesichtszuegen ableiten |
| Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Mimik-/Stimmanalyse | Produktivitaetstracking per Kamera |
| Ungezieltes Gesichter-Scraping | Massenhaftes Bildersammeln | Clearview AI |
| Biometrische Echtzeit-ID | Gesichtserkennung im oeffentlichen Raum | Ueberwachungskameras mit Gesichtserkennung |
Hochrisiko (Art. 6) — Pflichten ab August 2026
Zwei Wege zur Hochrisiko-Einstufung:
Weg 1: Sicherheitskomponente (Art. 6 Abs. 1) — KI in Produkten unter EU-Harmonisierungsrecht: Medizinprodukte (MDR), Maschinen (Maschinenverordnung), Spielzeug, Aufzuege, Druckgeraete.
Weg 2: Anhang III (Art. 6 Abs. 2) — Acht eigenstaendige Hochrisiko-Bereiche (bereits in Lektion 3 des EU AI Act Kurses behandelt).
✅ Quick Check: Pruefe jedes KI-System in deinem Inventar: Ist es Teil eines regulierten Produkts (Weg 1)? Oder faellt sein Einsatzzweck unter Anhang III (Weg 2)?
Begrenztes Risiko (Art. 50) — Transparenz ab August 2025
Betrifft: Chatbots, generative KI, Deepfakes, Emotionserkennung (sofern nicht verboten).
Pflicht: Nutzer informieren, dass sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
Minimales Risiko — Keine besonderen Pflichten
Ca. 70% aller KI-Systeme. Beispiele: Spamfilter, Empfehlungsalgorithmen, Textvervollstaendigung, interne Analyse-Tools.
Einzige Pflicht: Art. 4 KI-Kompetenz (seit Feb. 2025).
Die Grauzonen
Nicht immer ist die Einstufung eindeutig. Drei typische Grauzonen:
Grauzone 1: KI-gestuetzte vs. KI-basierte Entscheidungen. Ein KI-Tool, das Bewerber vorschlaegt, ist anders zu bewerten als eines, das Bewerber aussortiert. Beide koennten Hochrisiko sein — aber der Grad der Automatisierung beeinflusst die Risikobewertung.
Grauzone 2: Interne vs. externe Nutzung. Ein Chatbot fuer interne FAQ ist anders zu bewerten als ein Chatbot fuer Kunden. Beide sind begrenztes Risiko — aber die Transparenzpflicht greift erst bei externer Interaktion.
Grauzone 3: Unbeabsichtigte Hochrisiko-Nutzung. Mitarbeiter nutzen ein minimales-Risiko-Tool fuer einen Hochrisiko-Zweck. Beispiel: ChatGPT Enterprise (minimal) wird fuer Bewerberbewertung genutzt (Hochrisiko). Die Risikoklasse aendert sich mit dem Verwendungszweck — auch ohne dass sich das Tool aendert.
Die Ausnahmeklausel (Art. 6 Abs. 3)
Der EU AI Act enthaelt eine wichtige Ausnahme: Nicht jedes System, das formal unter Anhang III faellt, ist automatisch Hochrisiko. Es gibt eine Ausnahme, wenn das System keine erhebliche Gefahr fuer Grundrechte darstellt:
- Das System trifft keine eigenstaendige Bewertung oder Entscheidung
- Es ist nur ein enges, administratives Hilfsmittel
- Es bereitet lediglich vor, ohne zu beeinflussen
Der Anbieter muss die Begruendung dokumentieren und bei der Aufsichtsbehoerde melden. Die Behoerde kann widersprechen.
Key Takeaways
- Zwei Wege zu Hochrisiko: Sicherheitskomponente (Art. 6 Abs. 1) oder Anhang III (Art. 6 Abs. 2)
- Der Verwendungszweck bestimmt die Klasse — dasselbe Tool kann verschiedene Klassen haben
- Drei typische Grauzonen: Automatisierungsgrad, intern/extern, unbeabsichtigte Hochrisiko-Nutzung
- Art. 6 Abs. 3 erlaubt Ausnahmen bei „keiner erheblichen Gefahr" — mit Dokumentations- und Meldepflicht
- Minimales Risiko ist die groesste Klasse (~70%), hat aber trotzdem Art. 4 KI-Kompetenzpflicht
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