Über 60 % der Pfarrer nutzen KI: Was jetzt zählt

62 % der Pfarrer in Deutschland nutzen KI. Die neue KDG-DVO und Kölns KI-Governance-Board zeigen, was Gemeinden beim Datenschutz jetzt beachten müssen.

Seit dem 1. August 2026 braucht im Erzbistum Köln jede Pfarrei, die ein eigenes KI-System betreiben will, die Zustimmung eines eigens dafür eingerichteten Gremiums: dem KI-Governance-Board. Klingt erstmal nach Bürokratie, oder? Ist es aber nicht nur. Der Grund, warum Köln als erstes Bistum diese Hürde eingebaut hat, ist ziemlich konkret: Es geht um Daten, die unter das Seelsorgegeheimnis fallen — also genau die Sorte Information, die ein Pfarrer oder eine Pfarrerin niemals leichtfertig irgendwo eintippen sollte.

Und das kommt nicht aus dem Nichts. Eine große Studie der Hochschule Macromedia München hat 2026 herausgefunden: Mehr als 60 Prozent der Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland arbeiten inzwischen mit Künstlicher Intelligenz. Nicht irgendwann mal, sondern jetzt, im Alltag, für Predigtvorbereitung, Recherche und Übersetzung. Tja — und genau in diesem Spannungsfeld zwischen “wird längst genutzt” und “ist rechtlich kaum geregelt” bewegt sich dieser Artikel.

Was in deutschen Kirchen gerade wirklich passiert

Fangen wir mit den Zahlen an, weil sie größer sind, als die meisten schätzen würden. Die Studie “Digitalisierung im Raum der Kirchen” (DiRK 2026), geleitet von Prof. Holger Sievert am Kölner Campus der Hochschule Macromedia, hat insgesamt 7.178 evangelische und katholische Christinnen und Christen befragt — etwa die Hälfte davon hauptamtlich in der Kirche beschäftigt. 505 Pfarrerinnen und Pfarrer haben konkret zu generativer KI Auskunft gegeben. Das Ergebnis: Rund 62 Prozent nutzen KI-Tools bereits, 20 Prozent davon nach eigener Aussage häufig, 42,6 Prozent eher gelegentlich. Ganz vorn liegt die Texterstellung — Predigtentwürfe, Gemeindebriefe, das übliche Tagesgeschäft. Danach kommen Recherche und Übersetzung.

Das ist, mit Verlaub, kein Nischenphänomen mehr. Und trotzdem: Viele Theologinnen und Theologen sehen die Entwicklung skeptisch. In der DiRK-Studie wird KI-Einsatz teilweise als “oberflächlich, theologisch fragwürdig und unpersönlich” kritisiert — eine Formulierung, die ziemlich genau den Nerv trifft, um den es in diesem Text geht. Auf evangelisch.de brachte es der Deutsche Pfarrerverband kürzlich auf den Punkt: Für Verkündigung, Predigt und Seelsorge bleibe menschliche Kommunikation und theologische Kompetenz unersetzlich — kein Algorithmus kann das ersetzen. KI kann helfen, Bibelstellen zu finden, Textbausteine zu formulieren, zu übersetzen, Ideen zu liefern. Aber die Predigt selbst? Da hört für die meisten der Spaß auf. Ein Beispiel aus demselben Artikel zeigt auch, warum: Ein KI-generierter Predigtentwurf über den Verrat des Judas behauptete doch tatsächlich, Jesus habe Judas geküsst — nicht umgekehrt. Wer sich auf sowas blind verlässt, predigt am Ende einen Fehler mit Kanzel-Autorität.

Parallel dazu hat sich beim Datenschutz einiges getan — und das ist der Teil, über den seltener gesprochen wird, obwohl er für den Alltag in der Gemeinde eigentlich wichtiger ist. Zum 1. März 2026 ist eine überarbeitete Fassung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) samt neuer Durchführungsverordnung (KDG-DVO) in Kraft getreten — die erste größere Reform seit Einführung der DSGVO. Die Novelle bringt vor allem eine stärkere Angleichung an die DSGVO, klarere Regeln für Cloud-Dienste (neuer § 18 KDG-DVO verlangt unter anderem Risikobewertungen und Exit-Strategien bei Cloud-Anbietern) und, zum ersten Mal überhaupt, Passagen, die für den Einsatz von KI-Systemen relevant sind. Vorher gab’s dazu im kirchlichen Datenschutzrecht schlicht: nichts Konkretes.

Und dann eben Köln. Laut einer Analyse von Artikel91.eu hat das Erzbistum als erstes von mehreren Bistümern eine Vorgabe aus § 14 Abs. 4 KDG-DVO in seine eigene Rechtsordnung übernommen: Wer ein eigenes KI-System betreiben will, braucht seit dem 1. August 2026 zusätzlich die Zustimmung des KI-Governance-Board — konkret für die Betriebsform, die für Daten unter dem Seelsorgegeheimnis vorgesehen ist. Die Kölner Regelung verbietet außerdem ausdrücklich, vertrauliche und personenbezogene Daten in “öffentlich zugängliche, kostenlose KI-Plattformen” einzugeben — ChatGPT und OpenAI werden in der Fußnote sogar namentlich genannt. Der faktische Standardfall soll stattdessen ein bezahlter Dienst mit Auftragsverarbeitungsvertrag, europäischem Rechenzentrum und vertraglich zugesichertem Ausschluss vom KI-Training sein. Wozu die Ordnung allerdings schweigt: was genau passiert, wenn ein Anbieter diese Zusagen nicht hundertprozentig erfüllen kann. Und ja, das ist eine Lücke, die bleibt.

Bleibt die Frage, die sich am schwersten beantworten lässt: Seelsorge per Chatbot. Für die meisten deutschen Theologinnen und Theologen ist das nach wie vor fast undenkbar — der menschliche Kontakt gilt als unverzichtbarer Kern der Seelsorge, nicht als austauschbare Komponente. Trotzdem gibt’s da eine interessante Ausnahme: KI-gestützte Rollenspiel-Tools werden bereits eingesetzt, um angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Ausbildung zu trainieren — die üben dann Gesprächssituationen mit einem virtuellen Gegenüber, bevor sie mit echten Menschen in echten Krisen sprechen. Klingt erstmal widersprüchlich (KI zum Üben von Menschlichkeit?), ist aber eigentlich ziemlich pragmatisch gedacht.

Und trotz KDG-DVO-Reform bleibt, wie die Forscherinnen und Forscher der DiRK-Studie selbst einräumen, der Datenschutz beim KI-Einsatz in der Seelsorge eine “ungeregelte Frage”. Das ist keine Randnotiz — das ist quasi die Kernaussage dieses Artikels. Die Nutzung ist da. Die Regeln hinken hinterher. Und genau in dieser Lücke passieren die Fehler.

Ein Blick auf die evangelische Seite lohnt sich übrigens auch. Laut evangelisch.de nutzt inzwischen die Hälfte aller Kirchenmitglieder selbst schon irgendeine Form von KI im Alltag — nicht nur die Hauptamtlichen. Das verändert die Ausgangslage nochmal: Es reicht nicht, wenn nur die Pfarrerin oder der Pfarrer die Regeln kennt. Ehrenamtliche, Presbyteriumsmitglieder, die Person am Empfang im Gemeindebüro — alle tippen inzwischen mal was in ein KI-Tool, meistens ohne groß darüber nachzudenken. Und genau deshalb reicht eine mündliche Absprache “wir machen das schon irgendwie richtig” nicht mehr aus. Wer in der Gemeinde Verantwortung trägt, braucht eine schriftliche, für alle verständliche Regel — nicht nur eine, die im Kopf der Pfarrperson existiert.

Interessant ist außerdem, wie unterschiedlich die beiden großen Kirchen an das Thema herangehen. Während die katholische Seite mit der KDG-DVO-Reform und dem Kölner Präzedenzfall bereits sehr konkrete, fast schon technische Vorgaben macht, bewegt sich die evangelische Seite über das DSG-EKD eher in Richtung allgemeiner Prinzipien — angelehnt an die DSGVO, aber ohne ein KI-Governance-Board oder eine vergleichbare Genehmigungsinstanz. Für eine evangelische Gemeinde heißt das: Es gibt noch keinen Kölner Präzedenzfall, an dem man sich eins zu eins orientieren kann. Umso wichtiger, sich die grundsätzlichen Prinzipien — Seelsorgegeheimnis, besonders schützenswerte Daten, Auftragsverarbeitung — selbst anzueignen, statt auf eine fertige Vorlage von oben zu warten.

Fünf sichere KI-Einsätze fürs Pfarrbüro

Genug Theorie — schauen wir uns an, was in einer normalen Gemeinde tatsächlich funktioniert, ohne dass irgendwer nachts wachliegt wegen Datenschutz. Fünf Aufgaben, die in fast jedem Pfarrbüro oder Presbyterium anfallen, jeweils mit einem Prompt zum Copy-Paste. Keine davon berührt irgendwas, das unter Seelsorgegeheimnis, Spendendaten oder Personalakten fällt — das ist Absicht, nicht Zufall.

1. Der wöchentliche Gemeindebrief per E-Mail

Jede Woche dasselbe: Ankündigungen, Gottesdienstzeiten, ein Bibelvers, ein Hinweis auf fehlende Helfer im Kindergottesdienst. Nicht schwer, frisst aber zuverlässig eine halbe Stunde, die woanders fehlt.

Du hilfst mir beim wöchentlichen Gemeindebrief per E-Mail für [Name der
Gemeinde]. Das muss rein:
- Predigtthema am Sonntag: [Thema/Bibelstelle]
- Gottesdienstzeiten: [Uhrzeiten]
- Ankündigungen dieser Woche: [3-5 Stichpunkte]
- Ein Hinweis auf gesuchte Helfer: [Aufgabe und wie man sich meldet]
- Abschließender Vers oder Segenswort: [optional]

Schreib eine warme, unkomplizierte E-Mail (nicht steif, nicht zu förmlich)
mit kurzer Betreffzeile, einem Satz als Einstieg, klaren Abschnitten mit
Überschriften und einem freundlichen Gruß von [Name/Funktion]. Maximal
300 Wörter — die meisten lesen das auf dem Handy quer.

Die Klammern jede Woche neu füllen, fertig ist ein erster Entwurf in unter einer Minute — den du natürlich trotzdem gegenlesen und in deinen eigenen Ton bringen solltest.

2. Aus der Predigt einen Hauskreis-Fragebogen machen

Diese Aufgabe landet meistens bei der Person, die den Hauskreis in der jeweiligen Woche leitet — und profitiert am meisten davon, wenn tatsächlich der Inhalt der eigenen Sonntagspredigt als Grundlage dient, nicht irgendwelche generischen Kennenlernfragen.

Hier ist die Gliederung meiner Predigt vom Sonntag: [eigene Predigtgliederung
oder Kernpunkte einfügen — keine wortwörtliche Abschrift der Predigt einer
anderen Person]

Mach daraus Hauskreis-Fragen mit:
1. Einer Zusammenfassung der Kernaussage in 1-2 Sätzen
2. 4-5 offenen Diskussionsfragen (kein Ja/Nein), die die Bibelstelle mit
   dem Alltag verbinden
3. Einer "vertiefenden" Frage für Gruppen mit mehr Zeit
4. Einem kurzen Gebetsimpuls passend zum Thema

Halte den Ton gesprächsnah, so als würdest du mit Erwachsenen sprechen,
die eine lange Woche hinter sich haben — nicht akademisch.

Wichtig ist der Hinweis, die eigene Gliederung einzufügen und nicht die Predigt einer anderen Person Wort für Wort. Klingt nach Kleinkram, ist aber tatsächlich relevant — mehr dazu weiter unten bei den Grenzfällen.

3. Veranstaltungsankündigungen und Erinnerungen für Ehrenamtliche

Jede Gemeinde lebt von Ehrenamtlichen, und irgendjemand schreibt ständig “du bist Sonntag dran”-Nachrichten, Anmelde-Texte für Veranstaltungen und Last-Minute-Erinnerungen.

Schreib drei kurze Erinnerungsnachrichten für Ehrenamtliche, die diesen
Sonntag im Dienst sind:
1. Eine SMS-Erinnerung (unter 160 Zeichen) für das Team [Kinderbetreuung/
   Parkplatzdienst/Begrüßung], versendet am Samstagabend
2. Eine etwas längere E-Mail-Erinnerung mit Ankunftszeit, was mitzubringen
   ist und wen man kontaktiert, falls man nicht kann
3. Eine einzeilige Dankesnachricht für nach dem Gottesdienst

Ehrenamtliche Aufgabe: [Aufgabe]
Ankunftszeit: [Zeit]
Ansprechperson: [Name/Nummer]
Halte den Ton freundlich und wertschätzend, nicht wie eine Dienstplan-
Erinnerung aus der Arbeitswelt.

Allein dieser Prompt spart der Person, die die Dienstpläne koordiniert, locker eine nervige Stunde pro Woche — die sonst draufgeht für drei fast identische Nachrichten an drei verschiedene Teams.

4. Presbyteriums- oder Kirchenvorstandssitzung in Aufgaben umwandeln

Wenn dein Leitungsgremium Sitzungen aufzeichnet (macht inzwischen so mancher, oft für Mitglieder, die nicht dabei sein konnten), ist es aus einer Stunde Audiomitschnitt eine saubere Liste mit Beschlüssen und nächsten Schritten zu machen — genau die Art Aufgabe, bei der KI wirklich gut ist. Vorausgesetzt, der Inhalt der Sitzung ist verwaltungstechnischer Natur und keine Personalangelegenheit (dazu gleich mehr).

Hier ist ein Transkript der heutigen [Presbyteriums-/Kirchenvorstands-/
Team-]Sitzung: [Transkript einfügen — nur für Sitzungen mit
verwaltungstechnischen Themen wie Haushaltsposten, Veranstaltungsplanung,
Gebäudeunterhalt oder Programmgestaltung, NICHT für Personalfragen,
Beschwerden oder etwas, das eine bestimmte Mitarbeiterin, einen bestimmten
Mitarbeiter oder ein Gemeindemitglied betrifft]

Fass das zusammen als:
1. Wichtige Beschlüsse (stichpunktartig)
2. Aufgaben mit Zuständigkeit und Frist
3. Offene Fragen, die noch geklärt werden müssen
4. Eine 2-3 Sätze lange Zusammenfassung, die man dem ganzen Team schicken
   kann

Halte es sachlich und neutral — keine Wertungen.

Die Warnung in Klammern ist kein Zierrat. Presbyteriumssitzungen rutschen ständig in Personalthemen ab, und sobald das passiert, ist dieser Prompt nicht mehr sicher — siehe Checkliste unten.

5. Der erste Entwurf für den Quartals-Gemeindebrief

Der große Gemeindebrief, egal ob monatlich oder vierteljährlich, ist immer eine Fleißarbeit: kommende Termine sammeln, ein Pfarrbrief-Wort, ein Highlight aus einem Arbeitsbereich, vielleicht ein Hinweis zur Kollekte (ohne konkrete Beträge oder Namen, nur die allgemeine Bitte). KI ist überraschend gut darin, aus einem Berg Stichpunkte einen strukturierten ersten Entwurf zu bauen.

Hilf mir beim Entwurf für den Gemeindebrief dieses Quartals. Das habe ich:
- Thema/Schwerpunkt des Quartals: [Thema]
- 3-4 anstehende Termine: [Liste mit Daten]
- Ein Highlight aus einem Arbeitsbereich: [kurze Beschreibung, keine Namen
  besonders schutzbedürftiger Personen — allgemeine Beschreibung der
  Aktivität]
- Ein kurzes Wort der Pfarrerin/des Pfarrers: [Kernpunkte, 2-3 Sätze]
- Ein allgemeiner Hinweis zur Kollekte: [keine konkreten Namen oder Beträge]

Strukturiere das als Gemeindebrief mit Überschrift, kurzer Einleitung,
Terminübersicht, Vorstellung des Highlights, Pfarrbrief-Wort und Abschluss.
Halte die Absätze kurz — das geht sowohl gedruckt als auch per E-Mail
raus.

Fünf Prompts. Keiner davon berührt einen Namen im Zusammenhang mit einer privaten Notlage, einen Betrag bei einer bestimmten Spenderin oder eine Notiz aus einem Seelsorgegespräch. Das ist kein Zufall — das ist das ganze Designprinzip hinter dieser Liste. Und damit zur anderen Hälfte dieses Artikels.

Die Niemals-Einfügen-Checkliste, gebaut auf deutschem Kirchenrecht

Hier kommt der Unterschied zu vielen englischsprachigen Ratgebern, die du vielleicht schon gelesen hast: Die relevanten Regeln stehen für deutsche Gemeinden nicht in einer US-Bistumsrichtlinie, sondern im KDG, in der KDG-DVO und im DSG-EKD (das evangelische Pendant, zuletzt reformiert zum 1. Mai 2025). Und mit der Kölner Regelung gibt’s inzwischen sogar ein konkretes Beispiel, wie eine Diözese das in echte Handlungsanweisungen übersetzt.

#Niemals in ein KI-Tool eingebenWarum (rechtlicher Rahmen)
1Seelsorgegespräche oder Hinweise auf konkrete SitzungsinhalteGenau der Bereich, den § 14 Abs. 4 KDG-DVO und die Kölner Ordnung explizit adressieren — Daten unter dem Seelsorgegeheimnis dürfen laut Erzbistum Köln nicht auf öffentlich zugänglichen, kostenlosen KI-Plattformen verarbeitet werden, und selbst der eigene, genehmigte Betrieb eines KI-Systems dafür braucht die Zustimmung des KI-Governance-Board.
2Krisenoffenbarungen oder vertrauliche FürbittenDer Seelsorgeschutz gilt unabhängig davon, ob eine Information “nur zur Vorbereitung” oder “nur intern” eingegeben wird — das KDG kennt hier keine Abstufung nach gutem Willen.
3Personenbezogene Daten MinderjährigerKDG und DSG-EKD verlangen bei Minderjährigen ohnehin erhöhte Sorgfalt; die neue KDG-DVO regelt zusätzlich explizit den Umgang mit Aufnahmen und Streaming, bei dem Interessen Minderjähriger berücksichtigt werden müssen — dieselbe Logik gilt erst recht für KI-Verarbeitung.
4Individuelle Spenden- und KollektendatenFinanzdaten einzelner Personen fallen unter dieselben Datenschutzkategorien wie Gesundheits- oder Seelsorgedaten — besonders schützenswert, weil aus ihnen leicht Rückschlüsse auf die wirtschaftliche und persönliche Lage einer Person möglich sind.
5Personalakten und Gehaltsdaten von MitarbeitendenFällt unter den allgemeinen Beschäftigtendatenschutz nach KDG/DSG-EKD — dieselbe Kategorie, die auch außerhalb von KI-Fragen streng geregelt ist, inklusive Löschfristen und Zugriffsbeschränkungen.
6Angaben zu Kindeswohlgefährdung oder MeldepflichtenHöchste Vertraulichkeitsstufe — hier überschneiden sich kirchliches Datenschutzrecht und weltliches Kinderschutzrecht, und beide verbieten die Weitergabe an nicht dafür vorgesehene Dritte, wozu ein KI-Anbieter zählt.
7Anwaltlich privilegierte KommunikationSobald ein Rechtsstreit, ein Personalfall oder eine Versicherungsfrage externe Anwälte einbezieht, gilt dieselbe Vertraulichkeit wie im weltlichen Recht — ein KI-Tool ist kein geschützter Kommunikationskanal.

Drei Details unter dieser Tabelle solltest du dir aber nicht entgehen lassen.

“Anonymisiert” heißt nicht sicher. In einer Gemeinde mit 200, 300 oder 500 Mitgliedern reicht oft eine Kombination aus Rolle, Alter und Familiensituation, um eine Person eindeutig zu identifizieren — ganz ohne Namen. “Ein 15-Jähriger aus dem Jugendkreis, dessen Mutter im Kirchenvorstand sitzt” ist in den meisten Gemeinden keine anonyme Beschreibung, sondern eine Adressangabe. Der Name wegzulassen entfernt nicht die Identifizierbarkeit — das ist im Grunde derselbe Gedanke, den die Kölner KI-Ordnung mit ihrem Fokus auf Seelsorgegeheimnis unterstreicht.

Die Kölner Regelung ist der bisher konkreteste Präzedenzfall — und sie überrascht viele. Dass ein Erzbistum eine eigene Genehmigungsinstanz für KI-Systeme einführt, klang für die meisten Gemeinden vor 2026 nach Science-Fiction. Jetzt ist es geltendes Recht — jedenfalls in Köln, mit Signalwirkung für andere Bistümer, die ähnliche Regelungen bereits prüfen oder übernehmen.

Der Standardfall “bezahlter Business-Tarif mit Auftragsverarbeitungsvertrag” ist besser, aber kein Freifahrtschein. Die Kölner Ordnung nennt ihn ausdrücklich als praktischen Regelfall — europäisches Rechenzentrum, vertraglicher Ausschluss vom Training. Wie genau die Kirche prüft, ob ein Anbieter diese Zusagen tatsächlich einhält, bleibt allerdings offen. Ein Business-Abo ist ein Schritt in die richtige Richtung, kein Ersatz für eine geprüfte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach KDG-Standard.

Sicher vs. niemals — die Kurzübersicht

Dieselbe Information nochmal andersherum sortiert, für den Moment, in dem du kurz vorm Einfügen bist und dir nicht sicher bist.

Sicher zum EinfügenNiemals einfügen
Eigene Predigtgliederung oder Notizen, zum ÜberarbeitenDie Predigt einer anderen Person, wortwörtlich, um sie zu “prüfen” oder nachzubauen
Allgemeine Veranstaltungsdetails, Termine, öffentliche AnkündigungenDie Krise, Krankheit oder persönliche Notlage eines bestimmten Gemeindemitglieds
Aggregierte Besucherzahlen oder Budget-KategorienIndividuelle Kollekten- oder Spendenbeträge, Namen von Spenderinnen und Spendern
Eine generische Beschreibung einer Ehrenamts-RolleFührungszeugnis-Ergebnisse oder die Personalakte eines bestimmten Ehrenamtlichen
Eine theologische oder biblische RechercheanfrageAlles aus einem Seelsorgegespräch oder einer vertraulichen Fürbitte
Text für Gemeindebrief oder öffentliche AnkündigungenNamen Minderjähriger, Fotos mit identifizierenden Zusatzinfos, Disziplinarvermerke
Verwaltungspunkte einer Sitzung (Budget, Gebäude, Termine)Personalthemen aus derselben Sitzung — Beschwerden, Leistungsprobleme
Ein Entwurf für die ganze GemeindeEin Entwurf, der die konkrete Seelsorgesituation einer einzelnen Person adressiert

Und weil die Wahl des Tools fast so wichtig ist wie die Wahl des Inhalts, hier noch, wie die gängigen Optionen beim Datenschutz tatsächlich abschneiden — orientiert am Kölner Modell, nicht an Marketingversprechen:

Tool-TypBeispieleDatenumgangGeeignet für
Allgemeine KI (kostenlos)ChatGPT Free, Gemini kostenlosKein Auftragsverarbeitungsvertrag; Anbieter kann Eingaben zum Modelltraining nutzen, sofern nicht aktiv widersprochen wird — genau die Kategorie, die die Kölner Ordnung namentlich ausschließtAusschließlich öffentliche Entwürfe — Gemeindebrief, Ankündigungen, allgemeine Recherche
Bezahlter Business-TarifChatGPT Team/Enterprise, Claude for Work, Gemini for WorkspaceBusiness-Tarife schließen Kundendaten meist vom Training aus und bieten stärkere Kontrolle über Speicherfristen — aber standardmäßig kein kirchenspezifischer AuftragsverarbeitungsvertragInterne Verwaltungsarbeit, weiterhin ohne die sieben Tabu-Kategorien
Kirchenspezifische KI-Plattform mit AVVVon Diözesen geprüfte oder eigens beschaffte Lösungen mit europäischem RechenzentrumAufgebaut auf einem Auftragsverarbeitungsvertrag und einer Zugriffsstruktur, die für kirchliche Daten gedacht ist — der Fall, den die Kölner KI-Ordnung als Standard vorsiehtJeder Workflow mit Mitgliederdaten, Spendenhistorie oder Seelsorge-nahen Systemen

Die ehrliche Zusammenfassung: Ein bezahlter Business-Tarif ist spürbar sicherer als die kostenlose Version, die die meisten Mitarbeitenden standardmäßig nutzen — aber “sicherer” heißt nicht “freigegeben für Seelsorgedaten”. An der mittleren Zeile ändert sich für die sieben Tabu-Kategorien oben nichts.

Was das für dich bedeutet

Wenn du Gemeindepfarrer oder Gemeindepfarrerin bist: Du machst Predigtvorbereitung, Seelsorge, Verwaltung und Kommunikation oft ohne viel Unterstützung — was bedeutet, dass du auch die einzige Kontrollinstanz für die Niemals-Einfügen-Liste bist. Erster Schritt: Nimm dir einen der fünf sicheren Workflows oben vor (der Gemeindebrief ist der einfachste Einstieg) und probier ihn zwei Wochen aus, bevor du an alles Weitere denkst.

Wenn du im Kirchenvorstand oder Presbyterium sitzt: Du bist diejenige oder derjenige, dem am ehesten mal eine Excel-Tabelle mit Spendendaten oder eine Personalakte “zum schnellen Zusammenfassen” in die Hand gedrückt wird. Erster Schritt: Druck die Niemals-Einfügen-Tabelle aus und häng sie neben den Bildschirm. Klingt banal — funktioniert aber.

Wenn du in der Verwaltung der Gemeinde arbeitest: Du bist oft die Schnittstelle zwischen Pfarrbüro, Kirchenvorstand und Diözesen-Vorgaben — und damit auch die Person, die als Erste merkt, wenn eine KDG-DVO-Änderung praktische Konsequenzen für den Alltag hat. Erster Schritt: Schau nach, ob deine Diözese oder Landeskirche bereits eine eigene KI-Ordnung oder zumindest eine Handreichung veröffentlicht hat — nach Köln ziehen erfahrungsgemäß weitere nach.

Wenn du Jugendreferent oder Jugendreferentin bist: Du verwaltest ständig Daten Minderjähriger — Anmeldungen, Erziehungsberechtigten-Kontakte, gelegentlich auch heikle Situationen —, was dich in die höchste Risikokategorie der Checkliste bringt. Erster Schritt: Trenn deine KI-Nutzung strikt in zwei Bahnen. Bahn eins (Freizeit-Flyer, allgemeine Kommunikationsentwürfe) ist unproblematisch. Bahn zwei (alles mit dem Namen eines bestimmten Kindes verbunden mit einer bestimmten Situation) kommt nie in die Nähe eines KI-Tools, Punkt.

Wenn du eine größere, mehrköpfige Gemeinde mit mehreren Hauptamtlichen leitest: Genau hier setzt die Kölner Regelung an — sobald mehrere Personen mit unterschiedlichen KI-Tools arbeiten, wird’s ohne klare Absprache schnell unübersichtlich. Erster Schritt: Kläre innerhalb deines Teams, wer welches Tool mit welchem Datenschutz-Status nutzt, bevor jeder sein eigenes kostenloses Konto verwendet.

Wenn du entscheiden musst, ob deine Pfarrei eine eigene KI-Ordnung braucht: Die Kölner Regelung ist die Blaupause, nicht die einzige Möglichkeit. Erster Schritt: Schau dir an, was Artikel91.eu zu den Mindestbestandteilen einer tragfähigen KI-Ordnung schreibt, und passe das an deine Größe an — eine kleine Landgemeinde braucht kein Kölner Governance-Board, aber sie braucht eine klare, schriftliche Regel für dieselben sieben Kategorien.

Wenn du Gemeindemitglied bist und dich fragst, ob dein Pfarrer KI nutzt: Bei einer Nutzungsquote von über 60 Prozent ist die ehrliche Antwort: wahrscheinlich, in irgendeiner Form. Erster Schritt, falls es dir wichtig ist: einfach fragen. Die meisten nutzen KI laut Studienlage als Hilfsmittel im Hintergrund — für Recherche, Textbausteine, Übersetzung — nicht als Ersatz für die eigentliche Seelsorgearbeit.

Wenn du in einer Landeskirche oder Diözesanverwaltung für Digitalisierung zuständig bist: Dir fällt gerade die undankbare Aufgabe zu, eine noch recht junge KDG-DVO-Reform in verständliche Handreichungen für hunderte Gemeinden vor Ort zu übersetzen — die meisten davon ohne eigene IT- oder Rechtsabteilung. Erster Schritt: Bau, statt einer dicken Rechtsvorschrift, eine simple Ein-Seiten-Checkliste nach dem Muster der Tabelle oben — Pfarrbüros lesen eher eine Seite als eine Verordnung.

Grenzfälle und Stolperfallen

“Seelsorge per Chatbot — geht das überhaupt?” Für die allermeisten deutschen Theologinnen und Theologen: fast undenkbar, und das aus gutem Grund. Der menschliche Kontakt gilt als der Kern dessen, was Seelsorge überhaupt ausmacht. Die eine Ausnahme, die tatsächlich in der Ausbildung funktioniert: KI-gestützte Rollenspiel-Übungen, mit denen angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger Gesprächssituationen trainieren, bevor sie echten Menschen in echten Krisen gegenübersitzen. Der Unterschied ist entscheidend — Übung mit einem virtuellen Gegenüber ist etwas völlig anderes als tatsächliche Seelsorge per Chatbot, und diesen Unterschied sollte niemand verwischen.

“Wir haben die Seelsorge-Notiz doch anonymisiert.” Genau diese Falle tappen wohlmeinende Mitarbeitende am häufigsten. In einer Gemeinde, in der man die Kinder, Jobs und Familienverhältnisse der anderen kennt, ist eine Beschreibung wie “eine Person, die gerade eine schwierige Scheidung durchmacht und im Lobpreisteam mitwirkt” auch ohne Namen identifizierbar. Wenn du es nicht laut im Gemeindesaal sagen würdest, gehört es auch nicht in einer “anonymisierten” Version in ein KI-Tool.

“Die Kölner Genehmigungspflicht hat uns kalt erwischt.” Das passiert gerade tatsächlich einigen Gemeinden, die schon länger ein eigenes KI-System nutzen und erst durch die neue Ordnung merken, dass ihr Setup jetzt genehmigungspflichtig ist. Wenn deine Diözese eine ähnliche Regel einführt oder bereits eingeführt hat: Frag lieber einmal zu früh bei der zuständigen Stelle nach, als hinterher ein bereits laufendes System nachträglich rechtfertigen zu müssen.

“Unser Sitzungsprotokoll vermischt Verwaltung und Personalthemen.” Trenn es, bevor du irgendwas einfügst. Die Verwaltungsteile (Haushalt, Termine, Gebäude) kannst du bedenkenlos mit KI zusammenfassen. Den Personalteil bearbeitest du auf die altmodische Art — von einer Person, in einem privaten Dokument, niemals in ein KI-Tool eingespeist.

“Der Prediger-Chatbot hat eine fertige Predigt in zehn Sekunden ausgespuckt — warum nicht einfach nehmen?” Weil das genau der Fall ist, vor dem der Deutsche Pfarrerverband warnt, und weil das Beispiel mit dem verwechselten Judas-Kuss zeigt, wie schnell sowas schiefgeht, wenn niemand mehr gegenliest. Ein “Predigt-Generator” kann ein brauchbarer Ausgangspunkt für Recherche und Struktur sein. Er ersetzt aber nicht das eigene theologische Durcharbeiten des Texts — und schon gar nicht die Prüfung, ob die biblischen Fakten überhaupt stimmen. Wer eine KI-Predigt eins zu eins vorträgt, trägt am Ende trotzdem die Verantwortung für jeden Satz, der von der Kanzel kommt.

“Wir haben mehrere Standorte oder Kirchengemeinden in einem Pfarrverband — gilt die Kölner Regel dann für jeden Standort einzeln?” Das ist genau die Art Detailfrage, die eine allgemeine Checkliste wie diese nicht beantworten kann und auch nicht sollte. Pfarrverbände und größere Seelsorgeeinheiten haben oft eine komplexere Struktur, bei der unklar ist, wer formal für die Genehmigung eines KI-Systems zuständig ist. Frag im Zweifel aktiv beim zuständigen Ordinariat oder Konsistorium nach, statt anzunehmen, die Regel würde schon irgendwie “automatisch” für die ganze Struktur gelten oder eben nicht gelten.

Was KI nicht reparieren kann

Sie kann die seelsorgerliche Präsenz nicht ersetzen. Der Deutsche Pfarrerverband sagt es klar: Für Verkündigung und Seelsorge bleibt menschliche Kommunikation unersetzlich. Kein Sprachmodell der Welt sitzt am Krankenbett oder hält eine Hand.

Eine KI-Ordnung setzt sich nicht von selbst durch. Du kannst die beste Kölner Vorlage übernehmen — bringt exakt nichts, wenn die Person, die um 22 Uhr eine Seelsorgenotiz in ChatGPT tippt, sie nie gelesen hat. Eine Ordnung ohne Schulung ist ein Dokument, keine Schutzmaßnahme.

Gelöschter Chatverlauf erzeugt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Das Deaktivieren von “Chatverlauf speichern” oder “Modell verbessern” reduziert ein spezifisches Risiko. Es schafft aber keinen AVV nach KDG-Standard, garantiert keine Löschung und ändert nichts daran, dass die Nutzungsbedingungen des Tools nie mit Blick auf kirchliches Datenschutzrecht geschrieben wurden.

Die meisten allgemeinen KI-Tools haben schlicht keinen kirchenspezifischen Auftragsverarbeitungsvertrag — und genau das ist die eigentliche Lücke. Ein AVV ist das, was einen Anbieter vertraglich auf bestimmte Umgangsregeln mit den Daten deiner Gemeinde festlegt. Ein privates ChatGPT-Konto, ob kostenlos oder bezahlt, ist das nicht. Wenn deine Gemeinde Daten verarbeitet, die unter KDG oder DSG-EKD besonders geschützt sind, ist diese Lücke keine Kleinigkeit, sondern der eigentliche Knackpunkt.

KI kann dir nicht sagen, was in deiner konkreten Gemeinde als “Tabu-Kategorie” gilt. Die sieben Punkte oben sind ein solider Ausgangspunkt, aber echte Situationen sind unordentlich — eine “allgemeine Fürbitte”, die doch eine konkrete Krankheit nennt, ein “öffentliches” Zeugnis, das ein Familienmitglied erwähnt, das der Veröffentlichung nie zugestimmt hat. Die Einzelfallentscheidung bleibt, jedes Mal, bei einem Menschen.

Und sie macht aus einer schwachen Predigtvorbereitung keine gute. Der Deutsche Pfarrerverband weist zu Recht darauf hin: Wer mit KI arbeitet, muss das eigene Handwerk trotzdem beherrschen und schon vorher wissen, wohin die Predigt inhaltlich will. KI ist ein Werkzeug für jemanden, der die Richtung kennt — kein Ersatz für die theologische Vorarbeit selbst. Wer versucht, die fehlende eigene Vorbereitung durch einen längeren Prompt zu kompensieren, merkt das spätestens dann, wenn eine Gemeindeälteste nach dem Gottesdienst eine Nachfrage zur Bibelstelle stellt, die der Prompt nicht beantwortet hat.

Häufige Fragen

Brauchen wir für unsere Gemeinde eine eigene KI-Ordnung? Wenn deine Gemeinde regelmäßig mit KI-Tools arbeitet — und laut DiRK-Studie tun das über 60 Prozent der Pfarrerinnen und Pfarrer —, dann fast sicher ja, zumindest in Form einer schriftlichen Kurzregel. Du musst dabei nicht bei null anfangen: Die Kölner Ordnung und die Hinweise von Artikel91.eu zu den Mindestbestandteilen einer KI-Ordnung sind eine gute Vorlage, die sich an die eigene Gemeindegröße anpassen lässt.

Was bedeutet die neue KDG-DVO für uns konkret? Seit dem 1. März 2026 gelten strengere Vorgaben für Cloud-Dienste (inklusive Risikobewertung und Exit-Strategie beim Anbieterwechsel) sowie erstmals Passagen mit Relevanz für KI-Systeme. Für die meisten Gemeinden heißt das: Prüft, welcher Cloud- oder KI-Anbieter aktuell genutzt wird, und ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach KDG-Standard vorliegt.

Ist eine anonymisierte Seelsorge-Notiz sicher genug? Nein. In einer überschaubaren Gemeinde reicht die Kombination aus Rolle, Alter und Lebenssituation oft aus, um eine Person eindeutig zu identifizieren, auch ganz ohne Namen. Behandle Seelsorge- und Beratungsinhalte grundsätzlich als tabu, unabhängig davon, wie stark sie formuliert-anonymisiert wurden.

Was hat es mit dem KI-Governance-Board in Köln genau auf sich? Seit dem 1. August 2026 braucht jedes eigene KI-System im Erzbistum Köln, das für Daten unter dem Seelsorgegeheimnis genutzt werden soll, zusätzlich die Zustimmung dieses Gremiums. Andere Bistümer prüfen ähnliche Regelungen — es lohnt sich, bei der eigenen Diözese aktiv nachzufragen, statt zu warten, bis es zum Problem wird.

Dürfen wir ChatGPT überhaupt für den Gemeindebrief nutzen? Für die fünf sicheren Einsätze in diesem Artikel — Gemeindebrief, Ankündigungen, Hauskreis-Fragen, Verwaltungszusammenfassungen, Erinnerungsnachrichten — ist selbst die kostenlose Version grundsätzlich unproblematisch, solange keine der sieben Tabu-Kategorien berührt wird. Für alles, was mit Seelsorge, Spenden oder Personal zu tun hat, gilt: nein, jedenfalls nicht ohne geprüften Auftragsverarbeitungsvertrag.

Was, wenn unser Sitzungsprotokoll Verwaltungs- und Personalthemen mischt? Trenn die Inhalte, bevor du irgendwas in ein KI-Tool einfügst. Verwaltungsteile lassen sich bedenkenlos zusammenfassen, Personalthemen bleiben Handarbeit — von einer Person, in einem privaten Dokument.

Kann KI in der Seelsorgeausbildung überhaupt sinnvoll eingesetzt werden? Ja, konkret bei Rollenspiel-Übungen: Angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger trainieren Gesprächssituationen mit einem virtuellen Gegenüber, bevor sie mit echten Menschen sprechen. Das ist etwas grundlegend anderes als tatsächliche Seelsorge per Chatbot — dieser Unterschied sollte nie verwischt werden.

Ist DSG-EKD dasselbe wie KDG? Nein, das KDG gilt für die katholische Kirche, das DSG-EKD für die evangelische — beide sind eigenständige Gesetze, die aber ähnliche Prinzipien verfolgen und beide zuletzt stärker an die DSGVO angeglichen wurden. Für den Alltag in der Gemeinde läuft es auf dasselbe hinaus: besonders schützenswerte Daten (Seelsorge, Gesundheit, Minderjährige, Finanzen) gehören nicht in ein KI-Tool ohne geprüften Auftragsverarbeitungsvertrag.

Fazit

Die unbequeme Wahrheit ist: Die Frage “Sollen wir KI nutzen?” haben die meisten deutschen Gemeinden längst beantwortet, ohne dass irgendwer offiziell darüber entschieden hätte — über 60 Prozent der Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten bereits damit. Die eigentliche Entscheidung, die noch vor dir liegt, ist enger und praktischer: Welche fünf Dinge verdienen einen festen Platz in deinem Wochenablauf, und welche sieben Kategorien kommen nie in die Nähe eines Chatfensters, egal wie praktisch es gerade wäre? Wer diese beiden Listen sauber trennt, ist den meisten Gemeinden voraus, die beides bisher gar nicht schriftlich festgehalten haben.

Wenn du tiefer einsteigen willst — wie KI-Tools grundsätzlich funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und wie du sie im Berufsalltag sicher einsetzt —, dann findest du im FindSkill-Kurs KI-Grundlagen eine praxisnahe Einführung, die genau bei diesen Fragen ansetzt.

Quellen

Echte KI-Skills aufbauen

Schritt-für-Schritt-Kurse mit Quizzes und Zertifikaten für den Lebenslauf